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Entsprechend der zweiten Verordnung zur Änderung der Siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24.05.2022 gelten für Musikschulen folgende Regelungen: Regelungen | ||
Aktuelle Wettbewerbe: |
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“Wer Musik macht, lernt, nicht zu hassen. Wer Musik macht, lernt zu sehen, zuzuhören und zu denken.” (Isaac Stern) |
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