Beitragsordnung des Fördervereins der Musikschule

Schüler bis 18 Jahre und Ermäßigungsberechtigte* mindestens 0,50 € monatlich
Personen über 18 Jahre mindestens 4,00 € monatlich
Familien mindestens 8,00 € monatlich
Juristische Personen mindestens 150,00 € jährlich

* Ermäßigungsberechtigt sind Hartz IV Empfänger, Studenten, Azubis, Sozialhilfeempfänger und Abiturienten. Über Einzelfälle zur Ermäßigung entscheidet der Vorstand auf Antrag.

 

 

Der Beitrag ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens bis Ende Februar, zu entrichten und in voller Höhe auch für das Jahr, in dem die Mitgliedschaft endet, zu zahlen. Für das Jahr des Eintritts in den Förderverein wird der Beitrag ab Eintrittsmonat berechnet und ist bis zum Ende des nachfolgenden Monats fällig. Der genannte Beitrag gilt bei Einzug im Lastschriftverfahren.

Wird der Beitrag durch Einzelüberweisung gezahlt, wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € erhoben.

Die Beitragsordnung wurde am 29.06.2007 auf der Gründungsversammlung des Fördervereins beschlossen.